Statut

Statut
„Von Hessenthal-Preis für Phaleristik“

Präambel

Der „Von Hessenthal-Preis für Phaleristik“ (im Folgenden Preis) wurde am 21. November 1988 durch Beschluss des Vorstandes des Förderkreises „Deutsches Ordensmuseum FDOM e. V.“ gestiftet. Die aus der Verbindung des FDOM e. V. und des Bundes Deutscher Ordenssammler BDOS e. V. hervorgegangene Nachfolge­gesellschaft, seit September 2010 Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e. V. (im Folgenden DGO), ist sein heutiger Rechtsträger.

Der Preis wird ausschließlich für herausragende, eigenständige, wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Phaleristik vergeben. Er soll der Erforschung von Auszeich­nungen und der Klarstellung damit verbundener soziologischer und historischer Aspekte dienen sowie ein differenziertes Verständnis des Auszeichnungswesens in der Öffentlichkeit fördern. Mit der Namensgebung soll zugleich der Pionier der Phaleristik Dr. Waldemar Hesse Edler von Hessenthal geehrt werden.

Preis

Der/die Preisträger(in) erhält eine Etuimedaille mit Gravur des Namens und des Jahres der Zuerkennung sowie eine Anstecknadel als Miniatur. Die dazugehörige Urkunde wird vom Präsidenten und dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates (im Folgenden WB) der DGO gezeichnet.

Der Preis kann jährlich ausschließlich an Einzelpersonen im In- und Ausland vergeben werden. Er soll das wissenschaftliche Gesamtschaffen oder eine außerordentliche und richtungweisende Einzelarbeit, die in der Regel ein Lebenswerk verkörpert, würdigen.

Alle Mitglieder der DGO sind berechtigt, eine Anregung zur Auszeichnung einzu­reichen. Diesem namentlichen Vorschlag ist eine schriftliche Begründung, eine Kurz­vita sowie ein Publikationsverzeichnis der/des Vorgeschlagenen beizufügen. Die Preisverleihung erfolgt möglichst jeweils im Rahmen der Jahreshauptversammlung der DGO durch ihren Präsidenten.

Jury

Zur Prüfung und Bewertung der Vorschläge wird eine Jury gebildet. Ihr gehören qua Amt der Präsident der DGO, die Mitglieder des WB der DGO und die lebenden In­haber*innen des Preises an. Die Wahlleitung liegt beim Vorsitzenden des WB der DGO, der anschließend der Preisträgerin bzw. dem Preisträger die Wahl mit Be­gründung eröffnet. Für den Fall, dass ein Jurymitglied selbst für den Preis vorge­schlagen werden sollte, scheidet es ab diesem Zeitpunkt bis zum Abschluss der ent­sprechenden Wahl aus der Jury aus. An seine Stelle tritt für die betreffende Ent­scheidung ein anderes berufenes Mitglied der DGO.

Die Abstimmung erfolgt durch Umlaufbeschluss. Um Zweck und Wert der Ehrung zu wahren, muss ein strenger Maßstab angelegt werden. Diesem Grundsatz sind alle Jurymitglieder verpflichtet. Preisträger*in ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Jurymitglieder erhält. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dokumentation

Über die Preisverleihung ist in geeigneter Form im Vereinsmagazin zu informieren. Des Weiteren ist eine Dokumentation zu den Preisträger*innen (jeweils Name und Ver­leihungsjahr des Preises) zu führen, die auf der Homepage der DGO einsehbar sein sollte.

Inkraftsetzung

Dieses Statut tritt nach dem Vollzug per Unterschrift in Kraft und wird im Vereins­magazin und auf der Homepage der DGO veröffentlicht.

Potsdam und Darmstadt, den 5. April 2024