Mitglied werden

Wie Sie Mitglied werden können!

Die DGO e.V. umfasst mehr als 1300 aktive Mitglieder im In- und Ausland. Mitglied kann unter der Annahme der Vereinsstatuten jeder werden. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils rückwirkend zum Jahresanfang.  Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und beträgt 50,- € für Deutschland und EU (ermäßigt 25,- € für Schüler und Studenten), für Nicht EU-Staaten 60,- €. Mit der Aufnahmegebühr (10,- € / einmalig bei Eintritt) erhält das neue Mitglied die Mitgliedsnadel, den Mitgliedsausweis sowie die Vereinsstatuten.

Falls Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, überweisen Sie bitte unaufgefordert unter Nutzung folgender Bankverbindung:

Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE02 6205 0000 0000 0055 24
BIC: HEISDE66XXX

Als Mitglied der DGO e.V. partizipieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • zweimonatlicher Bezug der Vereinszeitschrift Orden und Ehrenzeichen mit ca. 60 Seiten, die Beiträge aus allen Sparten der Phaleristik enthalten
  • jährlich ein Bundestreffen mit interessanten Vorträgen und evtl. Tauschbörse
  • ein phaleristisches Symposium alle zwei Jahre mit Vortragsreihe, Exkursion und evtl. Bücherbörse
  • die Möglichkeit eine der sich in Ihrer Nähe befindlichen Regionalgruppen zu besuchen und mitzuwirken
  • die Möglichkeit einen Mitgliederbereich im unseren Partnerforum SDA zu nutzen, wo auf schnellem Wege spezielle Fragen zur Phaleristik oder zum Verein erörtert werden können

Um Mitglied zu werden, können Sie sich einen Mitgliedsantrag bestellen:

Geschäftsstelle der Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V.
Mitgliederverwaltung
Christian Bormann
Straßburger Str. 7
44137 Dortmund
Tel.: 0162/7030590
geschaeftsfuehrer@dgo-ev.de

Oder: Hier den Mitgliedsantrag als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und absenden.
Oder: Hier den Mitgliedsantrag als WORD-Datei herunterladen, ausfüllen und absenden.

Der Verein Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V. (DGO) ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Heilbronn, Steuernummer 65209/19858 mit Bescheid vom 26.08.2013 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung verwendet werden.

Der Verein ist berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge, als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Datenabfrage

Alle Mitglieder werden gebeten, sofern sie es noch nicht getan haben, die nachfolgend zum Download angebotene Datenabfrage ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben, per an den Geschäftsführer der DGO zu senden. Mailadresse siehe oben.