Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V.
Neue Verleihungsliste online:
Dienstauszeichnungen (Kreuze und Schnallen) 1857-1867
Bearbeiter: Dr. Johannes-Paul Kögler (Stand: August 2026)

Verein für Phaleristik
Dienstauszeichnungen (Kreuze und Schnallen) 1857-1867
Bearbeiter: Dr. Johannes-Paul Kögler (Stand: August 2026)
Der VereinMehr als 20 Regionalgruppen sorgen monatlich für wichtige Kontakte untereinander. Alle Mitglieder werden durch die Vereinszeitschrift Orden und Ehrenzeichen – Das Magazin für Sammler und Forscher zweimonatlich bestens über viele Sammelgebiete und ordenskundliche Themen informiert.Werden Sie Mitglied! (Mitgliedsbeitrag 70,- Euro (ermäßigt 45,- € für Schüler und Studenten) – nicht EU-Staaten 80,- €), Aufnahmegebühr 10,- Euro.
Die Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V. (DGO) ist durch Bescheid des Finanzamtes Heilbronn vom 26. August 2013, Steuernummer 65209/19858 als gemeinnützig anerkannt.
Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung verwendet werden.
Der Verein ist somit berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge, als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung und damit für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Präsident
Vizepräsident
Vizepräsident
Schatzmeister
Geschäftsführer / Geschäftsstelle / Postanschrift der DGO
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates
Redaktion des Vereinsmagazins Orden und Ehrenzeichen
Beauftragter für die Webseitenbetreuung
Uwe P. Brückner
Berlin
Tel.: 0179/3501518
webmaster@dgo-ev.de
Korrespondierende Mitglieder

Die Einrichtung des Wissenschaftlichen Beirates (WB) der Deutschen Gesellschaft für Ordenskunde (DGO) erfolgte auf dem 4. Gunzenhausener Phaleristik-Symposium im April 1999 ¹ in dem Bewusstsein, dass die Phaleristik eine eigenständige Hilfswissenschaft darstellt, die wesentliche Aspekte zum materiellen und immateriellen Kulturerbe der Auszeichnungssysteme als institutionalisierte Formen der Ehrung herausarbeiten kann. Dabei versieht der WB seine Tätigkeiten auf der Grundlage von Paragraph 8 der Satzung der DGO.
Mit Ausnahme des Präsidenten der DGO, der qua Amt Mitglied ist, werden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates auf Vorschlag des Beirats vom Vorsitzenden berufen. Als ehrenamtlich tätige Sachverständige sollen sie die DGO dabei begleiten, ihre fachliche Arbeit auf einem international konkurrenzfähigen Niveau durchzuführen.
Infolgedessen berät und unterstützt der Wissenschaftliche Beirat die Arbeit der DGO durch Gutachten und Stellungnahmen zu Themen der Phaleristik. Die Bestimmung des jeweiligen Gegenstands der Beratungen nimmt der Beirat selbstständig vor, er trägt jedoch den Wünschen der DGO zu bestimmten Themen Rechnung. Jedes Gutachten und jede Stellungnahme schließt in der Regel mit Handlungs- und Forschungsempfehlungen. Damit übernimmt der WB eine wichtige Funktion in der Qualitätssicherung.
Der Wissenschaftliche Beirat hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören Sachverständige an, die auf den von der Phaleristik vorrangig bearbeiteten Aufgabenfeldern eine weithin anerkannte fachliche Kompetenz besitzen.
Der Wissenschaftliche Beirat tagt einmal im Jahr in ordentlicher Zusammensetzung sowie darüber hinaus nach Bedarf in Ad-hoc-Meetings. Die Koordination der Beiratsarbeit erfolgt durch den Vorsitzenden.
Der Präsident der DGO und der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates sind sich in dem Bestreben einig, die Unabhängigkeit und selbstständige Stellung sowie die interdisziplinäre wissenschaftliche Ausrichtung des Beirates zu wahren.
Dr. Frank Wernitz
München, den 8. Januar 2025
¹ Zur Geschichte des WB siehe auch den Beitrag von Dr. Dietrich Herfurth aus dem Jahr 2009.

Die DGO e.V. umfasst mehr als 1300 aktive Mitglieder im In- und Ausland. Mitglied kann unter der Annahme der Vereinsstatuten jeder werden. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils rückwirkend zum Jahresanfang. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und beträgt 70,- € für Deutschland und EU (ermäßigt 45,- € für Schüler und Studenten), für Nicht EU-Staaten 80,- €. Mit der Aufnahmegebühr (10,- € / einmalig bei Eintritt) erhält das neue Mitglied die Mitgliedsnadel, den Mitgliedsausweis sowie die Vereinsstatuten.
Falls Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, überweisen Sie bitte unaufgefordert unter Nutzung folgender Bankverbindung:
Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE02 6205 0000 0000 0055 24
BIC: HEISDE66XXX
Als Mitglied der DGO e.V. partizipieren Sie von folgenden Vorteilen:
Um Mitglied zu werden, können Sie sich einen Mitgliedsantrag bestellen:
Geschäftsstelle der Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V.
Mitgliederverwaltung
Klaus Vogt
Postfach 1370
95012 Hof
Tel.: 0171/9541488
geschaeftsfuehrer@dgo-ev.de
Oder: Hier den Mitgliedsantrag als PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und absenden.
Oder: Hier den Mitgliedsantrag als WORD-Datei herunterladen, ausfüllen und absenden.
Der Verein ist berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge, als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Datenabfrage
Alle Mitglieder werden gebeten, sofern sie es noch nicht getan haben, die nachfolgend zum Download angebotene Datenabfrage ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben, per an den Geschäftsführer der DGO zu senden. Mailadresse siehe oben.