{"id":47,"date":"2012-09-10T09:26:32","date_gmt":"2012-09-10T09:26:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.deutsche-gesellschaft-fuer-ordenskunde.de\/DGOWP\/?page_id=47"},"modified":"2025-12-19T00:04:14","modified_gmt":"2025-12-18T23:04:14","slug":"unsere-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.deutsche-gesellschaft-fuer-ordenskunde.de\/DGOWP\/dgo\/unsere-satzung\/","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Unsere Satzung<\/h1>\n<h2>Satzung der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Ordenskunde e.V.<\/h2>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>1.1<\/p>\n<p>Der Name des Vereins lautet: Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Ordenskunde e.V. (DGO).<\/p>\n<p>1.2<\/p>\n<p>Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts M\u00fcnchen unter der Register-Nr. 8773 vom 01.04.1976 eingetragen. Der Sitz des Vereins ist M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>1.2<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zwecke und Ziele<\/strong><\/p>\n<p>2.1<\/p>\n<p>Zwecke und Ziele des Vereins sind die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung in der Ordenskunde (Phaleristik).<\/p>\n<p>2.2<\/p>\n<p>Die Verwirklichung der Satzungszwecke und -ziele erfolgt insbesondere durch Erforschung von Orden und Ehrenzeichen in ihrem historischen Umfeld und Verbreitung der Ergebnisse in der Allgemeinheit.<br \/>\nHerausgabe einer phaleristischen Fachzeitschrift, die alle Aktivit\u00e4ten des Vereinsziels und -zwecks f\u00f6rdert.<br \/>\nAnregung von Forschungsvorhaben und Vergabe von Forschungsauftr\u00e4gen mit phaleristischem Inhalt.<br \/>\nZusammenarbeit mit Universit\u00e4ten, Museen, Instituten, Ordenskanzleien usw. im In- und Ausland im Sinne der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung.<br \/>\nVeranstaltung internationaler phaleristischer Symposien.<br \/>\nAufbau einer Fachbibliothek mit phaleristischer Literatur, die von einer \u00f6ffentlichen Bibliothek, welche die \u00f6ffentliche Fernausleihe gew\u00e4hrleistet, verwaltet wird.<br \/>\nGestaltung von Spezialausstellungen, die der Allgemeinheit zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>3.1<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar&nbsp; gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie&nbsp; eigenwirtschaftliche&nbsp; Zwecke.<\/p>\n<p>3.2<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>3.3<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>3.4<\/p>\n<p>Eingebrachte Verm\u00f6genswerte werden beim Ausscheiden eines Mitglieds bzw. der Aufl\u00f6sung des Vereins nicht r\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>3.5<\/p>\n<p>Der Vereinszweck darf nur ge\u00e4ndert werden, wenn er auch in Zukunft dem in \u00a7 2 Abs. 1 genannten gemeinn\u00fctzigen Anspruch dient.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitglieder des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>4.1<\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, die in \u00a7 2 genannten Zwecke und Ziele des Vereins ideell oder materiell zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>4.2<\/p>\n<p>F\u00fcr die Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag notwendig. \u00dcber den Antrag entscheidet das Pr\u00e4sidium abschlie\u00dfend. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftliche Best\u00e4tigung und Zusendung des Mitgliedsausweises.<\/p>\n<p>4.3<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung aus der Mitgliederliste oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Kalenderjahres m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Pr\u00e4sidium unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.<\/p>\n<p>4.4<\/p>\n<p>Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen gegen Zwecke und Ziele des Vereins, bei Nichterf\u00fcllen der Satzungsvoraussetzungen, kann das Pr\u00e4sidium durch Beschluss die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beenden. Hierzu ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Pr\u00e4sidiumsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>4.5<\/p>\n<p>Vor der Beschlussfassung muss dem Mitglied die M\u00f6glichkeit zur ausf\u00fchrlichen Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Beschluss zur Beendigung der Mitgliedschaft kann das Mitglied innerhalb einer First von 3 Monaten Einspruch einlegen, \u00fcber die dann die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet<\/p>\n<p>4.6<\/p>\n<p>Mitglieder, die mit der Zahlung des Jahres-Beitrages in Verzug sind, werden von der Mitgliederliste gestrichen.<\/p>\n<p>4.7<\/p>\n<p>Der Ausschluss oder die Streichung von der Mitgliederliste ber\u00fchrt nicht die Verpflichtung zur Beitragszahlung f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n<p>4.8<\/p>\n<p>Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Pr\u00e4sidiums, durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder genie\u00dfen die Rechte der ordentlichen Mitglieder, sie sind jedoch von der Bezahlung jeglicher Vereinsbeitr\u00e4ge befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>5.1<\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>die Mitgliederversammlung<br \/>\nder Wissenschaftlichen Beirat<br \/>\ndas Pr\u00e4sidium<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>6.1<\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom Pr\u00e4sidium schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. In der Tagesordnung sind Antr\u00e4ge von Mitgliedern zu ber\u00fccksichtigen, sofern sie bis 42 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sind. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt mindestens 2 Wochen. Die Einladung erfolgt durch Ver\u00f6ffentlichung in der Vereinszeitschrift.<\/p>\n<p>6.2<\/p>\n<p>Wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder auf schriftliches Verlangen von mind. 10 Prozent aller Vereinsmitglieder hat das Pr\u00e4sidium binnen 6 Wochen eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss der gew\u00fcnschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.<\/p>\n<p>6.3<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung beschlussf\u00e4hig ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>6.4<\/p>\n<p>Zu Beschl\u00fcssen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sind abweichend von 6.3 drei Viertel der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>6.5<\/p>\n<p>Zum Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind abweichend von 6.3 drei Viertel der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens jedoch die Mehrheit der Stimmen alle Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>6.6<\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung hat mindestens&nbsp; folgende Tagesordnungspunkte:<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jahresbericht des Pr\u00e4sidiums \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahr,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jahresbericht des Schatzmeisters und Bericht der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Entlastung des Pr\u00e4sidiums \u00fcber die T\u00e4tigkeit im abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wahl und Abberufung der Mitglieder des Pr\u00e4sidiums und der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Abstimmung \u00fcber Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann \u00fcber Antr\u00e4ge, die nicht innerhalb der Frist gem. 6.1 eingereicht wurden, beraten.<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Festlegung des Termins und Ortes der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>6.7<\/p>\n<p>In der auf die Mitgliederversammlung \u00fcbern\u00e4chsten Ausgabe der Vereinszeitschrift ist \u00fcber die auf der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse zu berichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Pr\u00e4sidium<\/strong><\/p>\n<p>7.1<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium besteht aus:<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dem Pr\u00e4sidenten<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; zwei Vizepr\u00e4sidenten<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dem Schatzmeister<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p>\n<p>7.2<\/p>\n<p>Die Amtszeit betr\u00e4gt vier Jahre. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die jeweils amtierenden Pr\u00e4sidiumsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gew\u00e4hlt sind.<\/p>\n<p>7.3<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4sidentenwahl erfolgt geheim. Bei mehr als zwei Kandidaten kommen die beiden Kandidaten in einen zweiten Wahlgang, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Der Pr\u00e4sident ist generell nur dann gew\u00e4hlt, wenn er mehr als die H\u00e4lfte der abgegeben g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt. Stehen mehr als zwei Kandidaten zur Wahl und erreicht keiner der Kandidaten die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, dann kommen die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, in einen zweiten Wahlgang.<\/p>\n<p>7.4<\/p>\n<p>Die weiteren Pr\u00e4sidiumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in ihrer Funktion gew\u00e4hlt. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.<\/p>\n<p>7.5<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, soweit die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen.<\/p>\n<p>7.6<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erstellung eines Rechenschaftsberichts und Kassenberichts im Rahmen der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>7.7<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Pr\u00e4sidiumssitzungen. Die Sitzungen k\u00f6nnen vom Pr\u00e4sidenten, bei dessen Verhinderung von den Vizepr\u00e4sidenten, schriftlich oder fernm\u00fcndlich einberufen werden. Es soll eine Einberufungsfrist von einer Woche eingehalten werden.<\/p>\n<p>7.8<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 Mitglieder, darunter der Pr\u00e4sident oder einer der Vizepr\u00e4sidenten anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit nicht die Satzung eine qualifizierte Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Pr\u00e4sidenten den Ausschlag,<\/p>\n<p>7.9<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Pr\u00e4sidiums haften nicht bei Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>7.10<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident ist Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von dem Pr\u00e4sidenten vertreten.<\/p>\n<p>7.11<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4sidiumsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Wissenschaftlicher Beirat<\/strong><\/p>\n<p>8.1<\/p>\n<p>Der als eigenst\u00e4ndiges Gremien der DGO gegr\u00fcndete Wissenschaftliche Beirat (seit 1999) arbeitet auf der Grundlage der Vereinssatzung. Seine Aufgaben sind die F\u00f6rderung der phaleristischen Forschung \u2013 insbesondere durch die Publikation von Grundlagenwerken \u2013, die fachliche Vertretung der Phaleristik als Wissenschaftsdisziplin, die Beratung des DGO-Pr\u00e4sidiums in allen Fragen der wissenschaftlichen Ordenskunde und die fachliche Unter\u00adst\u00fctzung bei der Ausrichtung der Phaleristik-Symposien.<\/p>\n<p>8.2<\/p>\n<p>Verantwortlich vertreten wird der Wissenschaftliche Beirat durch seine\/seinen Vor\u00adsitzende(n). Als Gremium tritt er j\u00e4hrlich zu einer Plenarsitzung zusammen, um seine Arbeit zu koordinieren. Die T\u00e4tigkeit des Wissenschaftlichen Beirates wird durch den Bericht des Vorsitzenden auf der Jahreshauptversammlung der DGO und das jeweils im Vereinsmagazin zu ver\u00f6ffentlichende Protokoll der j\u00e4hrlichen Plenarsitzung dokumentiert.<\/p>\n<p>8.3<\/p>\n<p>Die\/der Vor\u00adsitzende des Wissenschaftlichen Beirates wird von den Mitgliedern auf unbestimmte Zeit mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Protokolle<\/strong><\/p>\n<p>9.1<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse des Pr\u00e4sidiums sowie der Verlauf&nbsp; und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich protokolliert. Die Protokolle stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Finanzierung<\/strong><\/p>\n<p>10.1<\/p>\n<p>Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Geld- und Sachmittel. Das sind im Einzelnen:<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Spenden<\/p>\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zusch\u00fcsse von \u00d6ffentlichen Einrichtungen<\/p>\n<p>10.2<\/p>\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden nach Ma\u00dfgabe von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung erhoben. Sie sind bis zum 30. M\u00e4rz des jeweiligen Jahres zu zahlen. Eine gesonderte Beitragsrechnung wird nicht erstellt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Revision<\/strong><\/p>\n<p>11.1<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Pr\u00e4sidiums einschlie\u00dflich der Kassen- und Buchf\u00fchrung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich durch zwei von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer einer genauen rechnerischen und sachlichen Pr\u00fcfung zu unterziehen. Die Mitglieder des Pr\u00e4sidiums haben den Kassenpr\u00fcfern jede notwendige Auskunft zu erteilen. Die Kassenpr\u00fcfer k\u00f6nnen nicht gleichzeitig Mitglieder des Pr\u00e4sidiums sein, sie k\u00f6nnen mehrmals gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>12.1<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer besonders daf\u00fcr anberaumten Mitgliederversammlung mit der in (6.5) festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<\/p>\n<p>12.2<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt die Vereinsbibliothek an die Universit\u00e4t Bayreuth, das restliche Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein \u201eHEROLD, Verein f\u00fcr Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaftene.V.\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>13.1<\/p>\n<p>Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 18. September 2004 in Eisenach sowie die Erg\u00e4nzungen durch die Mitgliederversammlung am 16. September 2006 in Hamburg, am 04. September 2010 in Konstanz, die Neufassung am 21.09.2013 in Celle und am 24.05.2014 in Ingolstadt, zuletzt am 30.09.2017 in Kassel beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00fcnchen in Kraft.<\/p>\n<address><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/span><\/address>\n<address>Seit dem 01.01.2026 betr\u00e4gt der Mitgliedsbeitrag:<\/address>\n<address>10,- Euro Aufnahmegeb\u00fchr (einmalig bei Eintritt)<br \/>\n70,- Euro Deutschland und EU (j\u00e4hrlich), erm\u00e4\u00dfigt 45,- \u20ac f\u00fcr Sch\u00fcler und Studenten<br \/>\n80,- Euro Nicht EU-Staaten (j\u00e4hrlich)<\/address>\n<address>Falls Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, \u00fcberweisen Sie bitte unaufgefordert unter Nutzung folgender Bankverbindung:<\/address>\n<address>Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Ordenskunde<br \/>\nKreissparkasse Heilbronn<br \/>\nIBAN: DE02 6205 0000 0000 0055 24<br \/>\nBIC: HEISDE66XXX<\/address>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Satzung Satzung der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Ordenskunde e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1.1 Der Name des Vereins lautet: Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Ordenskunde e.V. (DGO). 1.2 Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts M\u00fcnchen unter der Register-Nr. 8773 vom 01.04.1976 eingetragen. 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